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  • AutorenbildAchim Weber

Transfer Pricing – Ein Überblick

Mit dem Zusammenschluss von Unternehmen über Landesgrenzen hinweg, stellt sich für Staaten die Frage nach der Wahrung der Steuereinnahmen im jeweiligen Land. Operieren Unternehmen über Mutter- und Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern ist die Möglichkeit gegeben, Gewinne und Verluste möglichst steueroptimiert über Landesgrenzen zu verschieben. Doch anstatt dieser Verfahrensweise mit einem fairen Steuerwettbewerb zu begegnen, versucht jeder Staat seine Steuereinnahmen durch erhöhte Dokumentationspflichten und fiktive Preisfindungen zu wahren. In dem Konzept der Verrechnungspreise wird seitens der Finanzbehörden ein Leistungsaustausch zwischen Konzerneinheiten nach dem Arm’s-Lenght-Prinzip (Fremdevergleich) verlangt. Somit soll verhindert werden, dann Konzernausgaben vor allem in Hochsteuerländer und Konzerneinnahmen in Niedrigsteuerländer „verschoben“ werden. Dies könnte man bspw. durch Lizenzeinnahmen bewerkstelligen. Beispiel: Ein deutsches Unternehmen gründet auf den Mauritius eine Lizenzgesellschaft. Patente, Schutzrechte, Markenrechte, etc. werden an die Lizenzgesellschaft verkauft. Anschließend bezahlt das deutsche Unternehmen jährlich hohe Summen an Lizenzgebühren an die Gesellschaft auf Mauritius. Damit werden fiktiv Betriebsausgaben in Deutschland generiert und steuerlich in Abzug gebracht.


Das Finanzamt überprüft nun, ob diese Transaktion zu marktüblichen bzw. fremdüblichen Konditionen erfolgte. Denn Verrechnungspreise können nur bei verbundenen Unternehmen gemacht werden. Dazu gibt es je nach Art der Transaktion verschiedene Berechnungsmethoden bzw. Vergleichsmethoden. Lizenzgebühren werden anders der Überprüfung unterzogen, als der Austausch von Waren oder Dienstleistungen. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Verfahren um „den“ Verrechnungspreis festzustellen. Diese sind die Kostenaufschlagsmethode, die Wiederverkaufsmethode und die Preisvergleichsmethode. Daneben finden sich noch die Nettomargenmethode und die Gewinnaufteilungsmethode. In Deutschland nicht zulässig ist die Gewinnvergleichsmethode.


Unabhängig davon welche Methode zum Zuge kommt, ist die zeitnahe Dokumentation wichtig. Grundsätzlich muss die VP-Dokumentation bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung vorliegen.

Neben der rein steuerlichen Betrachtung sollte aber auch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung beachtet werden. Denn während manche Konzerneinheiten nur ihren eigenen Maximalprofit zu erreichen suchen, muss dies nicht zwingend dem Wohle der Gesamtkonzerns dienen. Aufgabe des internen Controllings muss es daher auch sein, auf Seiten der Konzernausgaben eine Konsolidierung für den ganzen Konzern zu erreichen. Bspw. muss bekannt sein, ob es günstiger ist, Material oder Dienstleistungen besser innerhalb des Konzerns zu beziehen oder von außerhalb. Derartige Überlegungen sind nicht nur für die großen börsennotierten Gesellschaften von Belang, sondern auch bei KMUs. Folgendes Beispiel mag das verdeutlichen: Die Doc-GmbH mit Sitz in Trier kauft die Plasma Inc. in Florida. Die Plasma Inc. muss nun IT-technisch in die Doc-GmbH integriert werden. Das Management muss nun entscheiden, ob es die hausinterne IT die Integration bewerkstelligen lässt, oder man in den USA einen externen Dienstleister beauftragt. Eventuell mag der externe günstiger sein (positiv für das Ergebnis in USA), aber aufgrund der Komplexität, Sprache, Technik, et. ist für die verbundenen Unternehmen insgesamt günstiger eine interne Lösung zu finden. Aber welchen Preis kann die Mutter in Trier der Tochter in den USA für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen?


Wir helfen Ihnen gern bei der Einrichtung einer Verrechnungspreis-Dokumentation. Bitte sprechen Sie uns an.


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